Vertrieb
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App-Richtlinien

Aktualisiert: 26.02.2026
Die folgenden Richtlinien gelten für alle Apps, die auf der Meta Horizon-Plattform gehostet werden.

1.1. Zahlungen

1.1.1. Apps, die auf der Plattform gehostet werden, dürfen keine Commerce-Lösungen – u. a. für App-Zahlungsabwicklung, für In-App-Käufe oder Werbung in der App – enthalten, verwenden oder zur Verfügung stellen, die nicht konkret in dieser Richtlinie oder im Plattform-SDK vorgesehen sind oder anderweitig ausdrücklich zwischen dir und Meta Platform Technologies schriftlich vereinbart wurden. Wenn deine App beispielsweise über In-App-Käufe verfügt und über einen Vertriebskanal von Meta Platforms Technologies einschließlich des Meta Horizon Stores vertrieben wird, musst du solche Zahlungen über In-App-Käufe auf der Plattform abwickeln. Werbung in der App muss der Werberichtlinie entsprechen.
1.1.2. Die folgenden Ausnahmen von der oben genannten Richtlinie sind zulässig:
  1. Bulk-IAP- oder Abo-Lizenzen: Entwickler*innen dürfen Lizenzen für im Voraus bezahlte In-App-Funktionen außerhalb der Plattform nur dann verkaufen, wenn sie solche Lizenzen in großen Mengen an Geschäftskundschaft (wie Unternehmen oder Bildungseinrichtungen) verkaufen.
  2. Fenster in einen bestehenden Service: Apps, die Fenster in einen bestehenden Service sind, dürfen außerhalb der Plattform Zugriff auf bereits vorhandene Abonnementinhalte außerhalb der Plattform verkaufen.
  3. Physische Waren und Dienstleistungen: Der Verkauf von physischen Waren und Dienstleistungen, die außerhalb deiner App genutzt werden, ist nur dann gestattet, wenn du die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Meta Platform Technologies eingeholt hast. Entwickler*innen müssen andere Kaufmethoden als Plattform-In-App-Käufe verwenden, um Zahlungen für physische Waren und Dienstleistungen einzufordern.

1.2. Werbemechanismen

1.2.1. Du darfst in deiner App Werbemechanismen (z. B. Schlüssel, Aktionscodes oder andere Mechanismen) verwenden, um einer begrenzten Anzahl von Nutzer*innen eine Berechtigung für deine Premium-App, einen einmaligen Zugang zu app-internen Produkten, Items oder Events oder zu Probeabos zu gewähren.
  1. Gemäß den Content-Richtlinien dürfen diese Mechanismen keine Online-Glücksspiele, Online-Echtgeldspiele oder Online-Lotterien (wie z. B. Preise in Gewinnspielen, die eine Zahlung erfordern) ermöglichen oder bewerben.
  2. Diese Mechanismen dürfen nicht im Tausch gegen oder als Belohnung für eine Nutzungsbewertung angeboten werden, und es ist dir nicht gestattet, in Verbindung mit einem Werbemechanismus physische Produkte zu verschenken.
  3. Du musst diese Mechanismen fair und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften betreiben. Du darfst Nutzer*innen der Meta-Plattform durch diese Mechanismen nicht benachteiligen. Wenn deine Inhalte zum Beispiel anderswo zu einem niedrigeren Preis verkauft werden, musst du den Nutzer*innen der Meta-Plattform ein vergleichbares Angebot machen.
  4. Meta wird dich nicht bei der Verwaltung deiner Werbemaßnahmen unterstützen. Wir können Maßnahmen ergreifen, wenn wir feststellen, dass deine Nutzung von Werbemechanismen nicht im Einklang mit dieser Richtlinie steht, einschließlich der Sperrung deines Zugangs zu den von Meta bereitgestellten Werbemechanismen (z. B. Keys).

2.1. Werbung

2.1.1. Apps, die auf der Plattform gehostet werden, dürfen keine Werbung anzeigen, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen dir und Meta Platforms Technologies schriftlich vereinbart wurde.
2.1.2. Ungeachtet des Vorstehenden dürfen bestimmte Apps Werbung, die unter unsere Richtlinien zum Thema Fenster in einen bestehenden Service und Social Media-Apps fallen, Werbung anzeigen. Apps, die Werbung anzeigen, müssen den geltenden Gesetzen und Werberichtlinien der Regionen entsprechen, in denen sie bereitgestellt werden, unter anderem der Vorgabe, dass Werbung nicht irreführend oder unfair sein darf und Behauptungen belegbar sein müssen. Darüber hinaus müssen Werbeanzeigen folgende Anforderungen bezüglich Inhalt, Datenschutz und Funktionalität erfüllen:

Allgemeine Anforderungen

2.1.3. Werbeanzeigen werden als Teil einer App betrachtet und müssen allen für Apps geltenden Richtlinien entsprechen, darunter den Content-Richtlinien, den App-Richtlinien auf dieser Seite und der Datenrichtlinie für Entwickler*innen.
2.1.4. Werbeinhalte müssen zudem folgende Anforderungen erfüllen:
  1. Werbeinhalte müssen für die jeweilige Altersstufe angemessen sein. Werbeanzeigen und zugehörige Angebote (z. B. wenn die Werbeanzeige den Download einer anderen App bewirbt) müssen für die Content-Bewertung deiner App angemessen sein.
  2. Werbeanzeigen dürfen keine explizit sexuellen Inhalte enthalten (selbst wenn sie nicht als Pornografie eingestuft werden können), auch wenn solche Inhalte gemäß unseren Content-Richtlinien andernfalls zulässig wären.
  3. Werbeanzeige dürfen niemals bedenkliche Substanzen (darunter Freizeitdrogen), Waffen, Munition oder Sprengstoffe, Tabak und zugehörige Produkte, Alkohol, Online-Glücksspiel oder CBD und zugehörige Produkte bewerben.
  4. Werbeanzeigen sollten keine Erwachsenen oder Kinder in unsicheren Situationen zeigen und kein unsicheres Verhalten billigen.
  5. Werbeanzeigen dürfen keine Systemfunktionen oder -dienste imitieren oder nachahmen oder die grundlegende Funktion der App oder den normalen System-/Gerätebetrieb stören.
  6. Werbeanzeigen müssen angemessene Offenlegungen enthalten und dürfen nicht als Redaktionsinhalte getarnt werden. Die Anforderungen zur Offenlegung können je nach Rechtsordnung unterschiedlich sein.

Anforderungen an Formate

2.1.5. Werbeanzeigen müssen Anforderungen an Formate erfüllen und dürfen das Nutzungserlebnis nicht beeinträchtigen.
  1. Nur In-Stream Ads (Pre-/Mid-/Post-Roll), Overlays, Banner oder Interstitial Ads sind zulässig. Werbeanzeigen, die nicht dafür vorgesehen sind, Inhalte in der App anzuhalten (z. B. Banner Ads), dürfen das Nutzungserlebnis nicht stören, indem sie mehr als 40 % des Bereichs einnehmen, der den Inhalt anzeigt. Werbeanzeigen, die sich außerhalb der Umgebung öffnen (außerhalb der Ansicht, in der die App ausgeführt wird), sind nicht zulässig.
  2. Werbeanzeigen dürfen keine stereoskopischen, Headtracking- oder immersiven Inhalte sein.
  3. Apps, die einen Link enthalten, müssen zum Öffnen dieses Links den standardmäßig externen Browser verwenden.
  4. Werbeanzeigen sollten leicht identifizierbar sein, ohne dass die Grenzen zwischen der Werbeanzeige und dem übrigen Inhalt verschwimmen.

Werbung, die sich an Nutzer*innen unter 18 Jahren richtet

2.1.6. In den verschiedenen Rechtsordnungen gelten zahlreiche Gesetze und Vorschriften für Werbung, die sich an junge Menschen unterschiedlicher Altersgruppen richtet. Entwickler*innen müssen dafür sorgen, dass Werbeanzeige in ihren Apps, die jungen Menschen angezeigt werden, diesen Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Dazu gehören folgende:
  1. Werbeanzeigen dürfen nur Inhalte und Produkte bewerben, die für die jeweilige Altersgruppe angemessen sind.
  2. Werbeanzeigen dürfen die Unreife, Leichtgläubigkeit oder mangelnde Erfahrung junger Menschen nicht ausnutzen, beispielsweise in Zusammenhang mit der Nutzung von Prämien, Treueprogrammen, Gewinnspielen und Wettbewerben.
  3. Werbeanzeigen dürfen keinen Druck aufbauen und keinen Peer-Status oder sonstige nicht belegbare Vorteile implizieren.
  4. Werbeanzeigen dürfen keine ungesunden Lebensmittel bewerben.
  5. Werbeanzeigen dürfen keine direkten Aufrufe zum Kauf enthalten oder Aufrufe, die Eltern zum Kauf aufzufordern („Kaufe jetzt!“/„Bitte deine Eltern, jetzt zu kaufen!“).
  6. Apps dürfen keine Daten von Nutzer*innen unter 13 Jahren bzw. unter dem digitalen Mündigkeitsalter (je nachdem, was höher ist) verwenden, die von Meta bereitgestellt werden, um Werbeanzeigen gezielt anzuzeigen oder anzupassen. Ungeachtet des Vorstehenden dürfen Apps erforderliche Daten wie Alter und ungefähre Standortdaten verwenden, um solche Nutzer*innen zu identifizieren und somit dafür zu sorgen, dass die Werbeanzeigen, die diesen Nutzer*innen angezeigt werden, den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
2.1.7. Das digitale Mündigkeitsalter ist je nach Rechtsordnung und Kontext unterschiedlich. Wende dich an eine Rechtsberatung, um zu bestimmen, welche Pflichten und/oder Altersbeschränkungen möglicherweise für deine App gelten. In unserer Datenrichtlinie für Entwickler*innen erfährst du mehr darüber, wie du von Meta bereitgestellte Daten verwenden kannst.

3.1. Store im Store

3.1.1. Die Plattform soll qualitativ hochwertige Inhalte zur Verfügung stellen, die für den Einsatz auf unterstützten Geräten ausgelegt sind. Um die Integrität der Plattform zu gewährleisten und ein gutes Nutzungserlebnis zu fördern, dürfen Apps nur dann den Zugang zu anderen Apps (gestreamt oder anderweitig) ermöglichen, wenn:
  1. der Inhalt bereits von der Person gekauft wurde und die App lediglich den Zugang zu diesem Inhalt ermöglicht, oder
  2. der Inhalt von einer lokalen Quelle bereitgestellt wird, die über ein lokales Netzwerk verbunden ist.
3.1.2. Plug-ins oder Erweiterungen sind erlaubt, solange sie nicht gekauft werden müssen. Apps dürfen nicht den Kauf anderer Apps oder Erlebnisse beinhalten, es sei denn, diese stehen in Einklang mit den Meta Quest-Zahlungsrichtlinien.
3.1.3. Beachte, dass du für die Funktionalität und die Compliance aller Apps, Plug-ins oder Erweiterungen, die du über deine App anbietest, verantwortlich bist, einschließlich der Einhaltung der Zahlungsrichtlinie, der Content-Richtlinien, der Datenrichtlinie für Entwickler*innen und aller anderen geltenden Bestimmungen und Richtlinien.

3.2. Streaming

3.2.1. Apps können die folgenden Arten von gestreamten Inhalten enthalten:
  1. Geradlinige, Video- oder nicht-immersive Inhalte, unabhängig von der Streaming-Quelle
  2. Stereoskopische, Headtracking- oder immersive Inhalte, die von einer lokalen Quelle gestreamt werden, die über ein lokales Netzwerk mit dem PC der Nutzer*innen verbunden ist, entweder über eine kabelgebundene oder drahtlose Verbindung
  3. Stereoskopische, Head-Tracking- oder immersive Inhalte, die von virtuellen Geräten oder Cloud-Quellen gestreamt werden, sind nur erlaubt, wenn du die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Meta Platform Technologies erhalten hast.
3.2.2. Wenn die Verwendung von Streaming bei Kund*innen Unbehagen auslösen könnte, sollten die Entwickler*innen eine deutliche Warnung an Nutzer*innen aussprechen. Weitere Informationen dazu findest du in unseren Streaming-VRCs für Best Practices beim Streaming.

3.3. App-übergreifende Links

3.3.1. App-übergreifende Links (mit denen Nutzer*innen direkt zwischen zwei Apps umschalten können), die mithilfe von Deeplinks (Unity, Native, Unreal, Spatial SDK) oder ähnlichen Methoden implementiert werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Meta nicht monetarisiert werden.
3.3.2. App-übergreifende Links müssen sich an die Alterseinstufung der Erlebnisse halten und unseren Richtlinien sowie geltenden Gesetzen entsprechen, einschließlich der informierten Einwilligung der Nutzer*innen für den Zugriff auf Links und der Einhaltung unserer Datenrichtlinie für Entwickler*innen.
3.3.3. Folgendes ist NICHT erlaubt:
  1. Vereinbarungen oder Absprachen zwischen Entwickler*innen, Vergütungen für das Bewerben von Apps über Deeplinks auszutauschen. Vergütungen sind unter anderem Daten, Bar- oder digitale Währungen, Spielmarken, Punkte, Münzen oder andere austauschbare Güter oder Sachleistungen.
  2. Nutzer*innen-, zeit- oder andere interaktionsbasierte Vereinbarungen oder Absprachen, bei denen die ursprüngliche App für die Weiterleitung der Nutzer*innen bezahlt wird.
  3. Absichtliches Verwenden von Links zur Manipulation der App-Distribution in den Meta-Oberflächen oder zur Umgehung von Meta-Richtlinien, inklusive der Zahlungsrichtlinie und der Datenrichtlinie für Entwickler*innen.
3.3.4. Folgendes ist erlaubt:
  1. Bereitstellung exklusiver Inhalte, Funktionen oder Rabatte für Nutzer*innen über Deeplinks.
  2. Statische bezahlte Markenplatzierungen.

3.4. App-Sharing

3.4.1. Die Multi-User-Funktion ermöglicht es Hauptnutzer*innen, andere Nutzer*innen zu ihrem Meta-Gerät hinzuzufügen. Sobald die Multi-User-Funktion aktiviert ist, können Inhaber*innen von Hauptkonten auch das App-Sharing aktivieren, um ihre App-Berechtigungen mit diesen sekundären Konten zu teilen. Inhaber*innen von sekundären Konten können die Apps von Hauptnutzer*innen aus ihren eigenen App-Bibliotheken auf dem gemeinsam genutzten Gerät starten und über ihre eigenen Identitäten, Erfolge und Spielstände in den Apps verfügen.
3.4.2. App-Sharing ist eine Plattformfunktion und alle eingereichten Apps müssen App-Sharing unterstützen, es sei denn, Meta Platforms Technologies hat schriftlich etwas anderem zugestimmt. Zur Klarstellung: Diese Richtlinie gilt ungeachtet aller gegenteiligen Bestimmungen in der Vertriebsvereinbarung.

4.1. Fenster in einen bestehenden Service

4.1.1. Fenster in einen bestehenden Service sind Apps, deren primärer Zweck darin besteht, Nutzer*innen die Möglichkeit zu geben, auf bereits vorhandene, nicht interaktive Medieninhalte außerhalb der Plattform oder auf plattformübergreifende Dienste zuzugreifen. Diese Apps können native, geradlinige Apps sein oder Apps, bei denen der Inhalt in einer oder mehreren geradlinigen Ansichten innerhalb einer nicht interaktiven Umgebung oder einer Umgebung mit begrenzter Interaktivität angezeigt wird. Begrenzte Interaktivität bedeutet, dass interaktive Elemente auf das Anzeigen von Inhalten ausgerichtet sind oder das Anzeigeerlebnis verbessern sollen.
4.1.2. Beispiele sind die Erstellung von Umgebungen wie Kinos, Sportstadien und Multi-Panel-Räumen.
  1. Apps für die Nutzung von Medieninhalten dürfen Werbeanzeigen in standardisierten Formaten enthalten (z. B. Pre-/Mid-/Post-Roll, Markenzeichen, Overlays usw.). Sie unterliegen den Anforderungen der Werberichtlinie.
  2. Diese Apps dürfen den Nutzer*innen keine zusätzlichen Gebühren für den Zugriff auf limitierte VR- oder AR-Interaktivität, -Elemente oder -Inhalte berechnen.
  3. Alle Käufe müssen der Zahlungsrichtlinie entsprechen.

4.2. Social Media-Apps

4.2.1. Social Media-Apps sind Apps, deren primärer Zweck darin besteht, von Nutzer*innen generierte Videos und Texte bereitzustellen, und bei denen der Inhalt in einer oder mehreren geradlinigen Ansichten innerhalb einer nicht interaktiven Umgebung oder einer Umgebung mit begrenzter Interaktivität angezeigt wird.
  1. Diese Apps dürfen Werbeanzeigen in standardisierten Formaten ausführen (z. B. Pre-/Mid-/Post-Roll, Markenzeichen, Overlays usw.) und unterliegen den Anforderungen der Werberichtlinie.
  2. Alle Käufe müssen der Zahlungsrichtlinie entsprechen.

4.3. Apps mit beschränkter Funktionalität

4.3.1. Apps, die zahlungspflichtig sind, In-App-Käufe enthalten, Werbeanzeigen in Apps bereitstellen oder Platform SDK-Funktionen anfordern, dürfen nicht ausschließlich beschränkte Verwendbarkeit oder Funktionalität anbieten.

4.4. Apps, die das Systemverhalten außer Kraft setzen

4.4.1. Wir möchten, dass Nutzer*innen ihre Apps in einer zuverlässigen, vertrauenswürdigen Umgebung genießen können. Die Systemfunktionen von Meta Platforms Technologies sollen das Nutzungserlebnis in allen Apps verbessern und vereinheitlichen. Du darfst diese Systemfunktionen oder sonstiges Systemverhalten nicht deaktivieren, außer Kraft setzen oder auf sonstige Weise abändern. Außerdem dürfen deine Apps keine Features, Funktionen oder sonstigen Elemente enthalten, die Nutzer*innen bei der Unterscheidung zwischen deiner App und dem Meta Platforms Technologies-System verwirren könnten (indem du beispielsweise eine Systemfunktion imitierst oder Funktionen verwendest, die Nutzer*innen aus gutem Grund für Systemfunktionen halten würden). Solche Aktivitäten sind auch laut unserer SDK-Vereinbarung verboten.

4.5. Video-Container-Apps

4.5.1. Du kannst gerne Sammlungen mit individuellen und hochwertigen 360°-Videos erstellen – besonders dann, wenn sie interaktiv sind. Wenn deine App hauptsächlich Videos enthält, solltest du eventuell räumliches Audio integrieren. Wir lehnen Apps generell ab, die nur wenige 2D-Videos oder nur ein einzelnes 360°-Video beinhalten.
4.5.2. Einzelne 360°-Videos solltest du auf Meta Platforms Technologies Video veröffentlichen. Auf Meta Platforms Technologies Video findest du hochwertige Inhalte, die die mitreißende Wirkung von VR anhand fesselnder, kurzer 360°-Videos erleben lassen. Einzelheiten dazu, wie du Videos auf Meta Platforms Technologies Video veröffentlichst, findest du im Meta Platforms Technologies Creators Portal.

4.6. VPN- und Passwortmanager-Apps

4.6.1. VPN- und Passwortmanager-Apps sind auf der Horizon-Plattform ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Meta nicht erlaubt. Es werden nur VPN-Apps mit gültiger App Defense Alliance-Sicherheitszertifizierung berücksichtigt. Meta behält sich das Recht vor, jederzeit Sicherheitsüberprüfungen solcher Apps durchzuführen.

5.1. Komfort-Stufen

5.1.1. Der Komfort von Apps ist uns sehr wichtig. Komfort wird von Personen unterschiedlich wahrgenommen. Wir möchten aber, dass unsere Nutzer*innen so gut wie möglich sehen können, worauf sie sich bei einer VR-App einstellen sollten. Du musst deiner App eine von drei Komfort-Stufen zuweisen: angenehm, moderat oder intensiv. Durchstöbere am besten den Meta Horizon Store-Katalog, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie wir diese Stufen vergeben.
  • Bei Erlebnissen der Komfort-Stufe „Angenehm“ werden Kamerabewegungen, Spieler*innen-Bewegungen und desorientierende Inhalte und Effekte meist vermieden. Apps mit einer festen Kameraposition werden in der Regel als „Angenehm“ eingestuft.
  • Erlebnisse der Komfort-Stufe „Moderat“ dagegen können mehr Kamera- und Spieler*innen-Bewegungen beinhalten.
  • Erlebnisse der Komfort-Stufe „Intensiv“ weisen meist eine First-Person-Kamerabewegung, Beschleunigung und ein erhebliches Maß an Kamera- und Spieler*innen-Bewegungen auf.
5.1.2. Du solltest im Allgemeinen großen Wert auf den Komfort des Nutzungserlebnisses in der VR legen. Hier mehr zu investieren, zahlt sich aus. Auch Apps der Komfort-Stufen „Moderat“ und „Intensiv“ solltest du so angenehm wie möglich gestalten.

5.2. Content-Bewertungen

5.2.1. Alle Apps müssen von der International Age Rating Coalition (IARC) bewertet werden. Alle Apps, die in Südkorea auf den Markt kommen sollen, müssen außerdem vom Game Rating and Administrator Committee (GRAC) bewertet werden. Bewertungen kannst du direkt über das Developer Dashboard im Abschnitt „Submission Info > Content Ratings“ einholen.

IARC

5.2.2. Die IARC und die zugehörigen Bewertungsbehörden vergeben Bewertungen, die Verbraucher*innen informieren und weltweite kulturelle Unterschiede widerspiegeln. Nach Abschluss des Bewertungsprozesses gibt die IARC Altersempfehlungen ab, mit denen Nutzer*innen besser eine altersgerechte Auswahl treffen können. Bei der Einreichung deiner App wirst du vom Developer Dashboard auf die IARC-Website weitergeleitet. Dort musst du einen Fragebogen zum Inhalt deiner App ausfüllen. Das Beantragen einer Bewertung kostet nichts und das Ergebnis ist sofort abrufbar. Durch das Beantragen einer IARC-Bewertung bestätigst du, dass du damit einverstanden bist, dass Meta Platforms Technologies den Namen deiner App und deines Unternehmens sowie deine Kontakt-E-Mail-Adresse an die IARC weitergibt, damit du eine Bewertung erhalten kannst.

GRAC

5.2.3. Meta Platforms Technologies ist eine vom GRAC anerkannte Bewertungsbehörde, die GRAC-Bewertungen selbst vergeben kann. Wenn Spiele also durch Meta Platforms Technologies ein IARC-Zertifikat erhalten, bekommen sie auch automatisch eine GRAC-Bewertung.

6.1. Eingeschränkte Verwendung des Namens und Logos von Meta

6.1.1. Meta-Marken, einschließlich des Namens und des Logos von Meta sowie von seinen Produkten und Partnerprodukten wie „Rift“, „Gear VR“, „Go“ oder „Quest“ dürfen nicht in deiner App enthalten sein. Es gelten die folgenden Ausnahmen:
  1. Verweise auf Meta-Hardware oder -Dienste in Bedienoberflächen (beispielsweise in einem Dialogfeld wie „Zurück zu Quest Home?“ oder Ähnliches).
  2. Modelle oder Gitter, die dir von Meta ausdrücklich zur Verwendung in deiner App zur Verfügung gestellt werden (etwa Controller-Modelle mit dem Meta-Logo).
6.1.2. Auf der Webseite zur Meta-Marke findest du ausführliche Informationen dazu, wie du den Namen und die Assets von Meta verwenden darfst.

6.2. Vorab-Inserate

6.2.1. Vorab-Inserate müssen allen Richtlinien für Store-Marketingmaterialien entsprechen. Inserate für Vorbestellungen können bis zu 90 Tage vor dem Launch erstellt werden und eine Option enthalten, einmalig während des Vorbestellungszeitraums einen reduzierten Aktionspreis anzubieten. „Bald verfügbar“-Inserate können bis zu 180 Tage vor dem Launch erstellt werden, vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von Meta Platforms Technologies.
6.2.2. Sobald du dein Vorab-Inserat erstellt hast, darfst du dein Veröffentlichungsdatum innerhalb von zwei Wochen ab dem ursprünglich mitgeteilten Veröffentlichungsdatum nicht mehr ändern. Jede Änderung deines Veröffentlichungsdatums innerhalb von zwei Wochen ab deinem ursprünglichen Veröffentlichungsdatum kann dazu führen, dass dein Inserat von allen mitwirkenden Seiten im Meta Horizon Store ausgeschlossen wird. Alle Nutzer*innen mit Vorbestellungen werden von Meta benachrichtigt, wenn deine App innerhalb von zwei Wochen ab dem aktuellen Datum geändert wird oder sich um mehr als 90 Tage verzögert.
6.2.3. Solltest du zwei Tage vor dem geplanten Veröffentlichungstermin der App noch keine von Meta genehmigte Vollversion mit einem geplanten Termin besitzen, wird die Abwicklung von Bestellungen ausgesetzt, bis ein neuer Veröffentlichungstermin bestimmt wird.
6.2.4. Wenn dein Projekt storniert wird, werden auch alle Vorbestellungen storniert und, soweit erforderlich, Rückerstattungen gemäß den Bestimmungen in der Rückerstattungsrichtlinie für Meta Quest abgewickelt.
6.2.5. Weitere Informationen findest du unter Inserate und Verkäufe vor dem Launch.

6.3. Einstellung des Supports

6.3.1. Wir raten allen Entwickler*innen dringend, sicherzustellen, dass ihre App mit allen Meta-Geräten kompatibel ist und funktioniert, um Nutzer*innen das bestmögliche Erlebnis zu bieten. So können Nutzer*innen ihre Käufe uneingeschränkt nutzen und damit Spaß haben.
6.3.2. Wenn du jedoch den Support für eine deiner Apps auf mindestens einem Meta-Gerät einstellen möchtest, sodass Nutzer*innen deiner App den Zugriff auf deren Inhalte verlieren oder bereitgestellte grundlegende Dienste nicht länger nutzen können, musst du Meta und deine Nutzer*innen mindestens 180 Tage im Voraus schriftlich über diesen Umstand informieren.
6.3.3. Diese Mitteilung muss Informationen über die genauen Einzelheiten zur Einstellung enthalten, z. B. zu den betroffenen Geräten oder Plattformen, sowie das Datum der Einstellung. Es ist wichtig, dass die Entwickler*innen klar und effektiv mit ihren Nutzer*innen kommunizieren.
6.3.4. Für Nutzer*innen, die keine unterstützten Geräte verwenden, werden Jahresabonnements, die zum Zeitpunkt deiner Mitteilung aktiv sind, gekündigt. Für Jahresabonnements werden anteilige Rückerstattungen gemäß der Rückerstattungsrichtlinie für Meta Quest-Content vorgenommen.

6.4. Saisonpässe

6.4.1. Saisonpass-Bundles stehen nur den Entwickler*innen zur Verfügung, die schon eine etablierte Beziehung mit Meta Platform Technologies haben.
6.4.2. Du kannst Saisonpässe bis zu 90 Tage vor Beginn deiner Saison anbieten.
6.4.3. Du musst eine einfache Beschreibung aller Inhalte hinzufügen, die garantiert in deinem Saisonpass enthalten sind.
6.4.4. Du musst klar kommunizieren, in welchem Zeitraum die im Saisonpass enthaltenen Inhalte voraussichtlich veröffentlicht werden.
6.4.5. Weitere Informationen findest du unter Saisonpässe.